Einschränkungen und Verordnungen zur Eindämmung des Coronavirus

Die vom Berliner Senat beschlossenen Maßnahmen, um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen, betreffen insbesondere Sie als Gewerbetreibende. Wir bitten Sie, die Maßnahmen einzuhalten und sich sowie Ihre Kundinnen und Kunden, Gäste, Kolleginnen und Kollegen zu schützen. Das Team des Citymanagements versucht, Sie bestmöglich zu diesen und weiteren aktuellen Fragestellungen zu beraten. Sie erreichen die Mitarbeiterinnen derzeit am besten per Mail unter cm@aktion-kms.de. Bleiben Sie gesund!

Update 26. Juni 2020:

Der Berliner Senat hat neue Beschlüsse zu den bisherigen Einschränkungen gefasst, die ab Samstag, den 26. Juni 2020 gelten.

Generell gilt, dass die Kontaktbeschränkungen auf zwei Haushalte oder fünf Personen aufgehoben werden. Beliebig viele Menschen aus beliebig vielen Haushalten dürfen sich treffen, wenn Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden.

 Für Unternehmen und Kund*innen gelten folgende Hygiene- und Schutzregeln:

  • Bei Versammlungen bedarf es eines Schutz- und Hygienekonzeptes, Abstände müssen eingehalten werden.
  • In Verkaufsstellen darf sich nicht mehr als eine Person pro zehn Quadratmeter aufhalten.   
  • In Gaststätten und Schankwirtschaften dürfen Speisen und Getränke nur an Tischen verzehrt werden.

Schutz- und Hygienekonzept:
Die Verantwortlichen für Veranstaltungen, für Betriebe oder andere Einrichtungen, also z.B. für Gaststätten, Hotels, Verkaufsstellen, Kultur- und Bildungseinrichtungen etc. müssen entsprechend der spezifischen Anforderungen des jeweiligen Angebots ein individuelles Schutz- und Hygienekonzept erstellen.

Anwesenheitsdokumentation:
Anwesenheitsdokumentationen müssen unter anderem für Veranstaltungen, Gaststätten, Hotels, Spielhallen und ähnliches, Kinos, Theater, Konzert- und Opernhäuser, Dienstleistungsgewerbe im Bereich der körpernahen Dienstleistungen, für den Sportbetrieb und für Hochschulen im Präsenzbetrieb sowie für private oder familiäre Veranstaltungen mit mehr als 20 zeitgleich anwesenden Personen geführt werden.

Mund-Nasen-Bedeckung:
Im ÖPNV, in Flughäfen oder Bahnhöfen, in Einzelhandelsgeschäften aller Art, in Gaststätten, in Kinos, Theatern, Konzert- und Opernhäusern und ähnlichen Einrichtungen, in Arztpraxen, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen sowie in Sportanlagen oder Fitnessstudios (nicht beim Sport selbst) sind Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen. Hier kann bei Nichteinhaltung ein Bußgeld zwischen 50 und 500 € fällig werden, auch im ÖPNV.

Update vom 11.05.2020, 12:15 Uhr

Der Senat hat auf Grundlage des Beschlusses der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und der der Bundeskanzlerin vom 6. Mai 2020 Lockerungen der Berliner Eindämmungsmaßnahmen beschlossen.

Die wichtigsten Regelungen

Einzelhandel

Öffnung ab 9. Mai 2020, die bisherige Beschränkung auf 800 m² entfällt.

  • Max. 1 Kund*in pro 20 qm Verkaufsfläche und Geschäftsraum; bei Unterschreitung der Geschäftsraumgröße von 20 qm Einlass von max. 1 Kund*in gestattet.
  • Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten, bspw. durch Sicherung eines kontrollierten Zugangs zum Geschäft.
  • Aufenthaltsanreize dürfen nicht geschaffen werden. Vorhandene Aufenthaltsangebote und Sitzgelegenheiten sind zu entfernen oder zu sperren. Im Falle einer übersteigenden Kundenzahl ist eine den Abständen (1,5 Meter) entsprechende Wartesituation / Zugangskontrolle vor dem Geschäft einzurichten. In den Wartebereichen dürfen sich nicht mehr als 10 Personen gleichzeitig aufhalten.


Gastronomie

Ab dem 15. Mai 2020 dürfen Gaststätten, die selbst zubereitete Speisen anbieten, unter Auflagen wie der Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern und der Vorlage von Hygienekonzepten in der Zeit von 6 bis 22 Uhr öffnen.

  • Reservierungssysteme oder andere Systeme zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten werden dringend empfohlen.
  • Buffets dürfen nicht angeboten werden.
  • Der Aufenthalt ist mit Angehörigen des eigenen Haushaltes oder mit Personen eines weiteren Haushaltes erlaubt, Buffets dürfen nicht angeboten werden.


Hotellerie

Ab dem 25. Mai 2020 dürfen Hotels wieder touristische Übernachtungen anbieten.

Strenge Hygieneregeln sind zu beachten; Spa- und Wellness-Bereiche müssen geschlossen bleiben.


Gewerbe und Dienstleistungen

Friseure dürfen ab dem 4. Mai 2020 wieder öffnen. Sonnenstudios und Solarien dürfen ab dem 9. Mai 2020 geöffnet werden, ebenso wie körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe.


Fahrschulen

Fahrschulen dürfen öffnen, die Fahrlehrer müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

 

Weitere Informationen finden Sie in der aktuellen Pressemitteilung unter:
www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.929939.php

 

Mehrsprachige Informationen zu den Auswirkungen des Corona-Virus

Im Folgenden haben wir für Sie Quellen zusammengetragen, die mehrsprachige Informationen zu den Auswirkungen des Coronavirus, Verhaltensregeln und Aufklärung über den Corona-Virus liefern und fortlaufend aktualisiert werden:

  1. Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration informiert in verschiedenen Sprachen zu unterschiedlichen Themen (u.a. Unterstützung von Unternehmen auf Englisch):
    www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/amt-und-person/amt-und-aufgaben/corona-virus-1730818
  2. Über die aktuelle Situation in Berlin berichtet u.a. der Tagesspiegel auf Türkisch, Arabisch und Englisch:
    m.tagesspiegel.de/berlin/—–/25646660.html
  3. Die Journalistin Nalan Sipar berichtet über die aktuelle Lage auf Türkisch via Youtube, Twitter sowie in Zusammenarbeit mit der Berliner Zeitung und der türkischen Redaktion von WDR-Cosmo:
    www.youtube.com/channel/UCf4jaNJDcEXcB2H77iv18Eg
    www.twitter.com/NalanSipar
    www.berliner-zeitung.de/tr/camiler-koronaviruese-kar-hangi-tedbirleri-ald-li.78664