Entwicklungsrahmen für zentrumsrelevante Vorhaben
Innerhalb des Sanierungsgebiets und Fördergebiets „Lebendiges Zentrum“ befindet sich eine große Zahl von Immobilien mit herausragender Bedeutung für die angestrebte Stärkung und Neuprofilierung des Zentrums Karl-Marx-Straße. Diese zentrumsrelevanten Immobilien liegen in dem Teil des Gebiets, der gleichzeitig auch dem Berliner Hauptzentrum Karl-Marx-Straße / Hermannplatz / Kottbusser Damm zuzuordnen ist.
Die Veranlassung für die Verfassung des vorliegenden Entwicklungsrahmens für diese Grundstücke war die starke Zunahme von Projektentwicklungsaktivitäten seit etwa 2015 mit entsprechenden, komplexen Abstimmungsprozessen und gewachsenem Informationsbedürfnis der Beteiligten. Zudem sind die bezirklichen Zuständigkeiten komplexer geworden, denn die Unterstützung der Immobilienentwicklung gehört auch zum Baustein „Ansiedlungsmanagement“ des mehrjährigen Projektes „Unternehmen Neukölln“ der bezirklichen Wirtschaftsförderung.
Projektentwicklungen auf den Privatgrundstücken werden von den Grundstückseigentümern initiiert, konzipiert, gesteuert und umgesetzt. Dabei sind rechtliche Rahmenbedingungen in Zuständigkeit der Bezirksverwaltung zu berücksichtigen. Gleichsam können bezirkliche Beratungsangebote wahrgenommen werden. Aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen sowie einschlägiger Bezirksamts- und Senatsbeschlüsse liegt die Federführung für die bezirkliche Begleitung privater Projektentwicklungen beim Stadtentwicklungsamt. Das Stadtentwicklungsamt hat dabei auch die Aufgabe, die im Weiteren relevanten Akteure der Verwaltung mit ihrer jeweiligen Zuständigkeit einzubinden.
Der hier vorgelegte Entwicklungsrahmen soll dies erleichtern. Er vermittelt einen Überblick über das Zusammenwirken der Akteure der öffentlichen Hand und soll hinsichtlich der Rollenverteilung und der rechtlichen Rahmenbedingungen Transparenz schaffen. Er richtet sich gleichermaßen an Grundstückseigentümer*innen, Nutzungsinteressent*innen sowie an Vertreter*innen aus den Bereichen Projektentwicklung, Bezirkspolitik, Bezirksverwaltung und Bürgerbeteiligung. Ebenfalls sollen hiermit die rahmensetzenden bezirklichen Entwicklungsziele für die Immobilienentwicklung zwecks besserer Information der Akteure in einer übersichtlichen Form präsentiert werden.
Gleichzeitig stellt der Entwicklungsrahmen die in der Praxis bewährten Prüfkriterien für die sanierungsrechtliche Beurteilung zentrumsrelevanter Vorhaben vor und listet die für die Entwicklung des Zentrums besonders wichtigen Immobilien („zentrumsrelevante Schlüsselimmobilien“) auf.