Dies ist ein Artikel ist aus dem KARLSON #10 – 2023, der Zeitung für das Sanierungsgebiet Karl-Marx-Straße/Sonnenallee.

Stand November 2023

Planungsstand Tramlinie M10

Mit dem Ausbau der M10 treibt die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) die Mobilitätswende in Berlin voran. Die 2,9 Kilometer lange Neubaustrecke, die voraussichtlich Ende 2030 in Betrieb gehen soll, verläuft vom S+U-Bahnhof Warschauer Straße über die Oberbaumbrücke, durch den Görlitzer Park, über den Landwehrkanal zum U-Bahnhof Hermannplatz und bindet damit zukünftig den östlichen Teil Kreuzbergs und den Norden Neuköllns besser an das Berliner Nahverkehrsnetz an. Das Sanierungsgebiet wird die Straßenbahn in der Pannierstraße und der Sonnenallee tangieren.

Tram M10

Nach einer umfangreichen Grundlagenuntersuchung hat der Berliner Senat im April 2021 die planerisch zu bevorzugende Streckenvariante für die Verlängerung der M10 von Friedrichshain nach Neukölln bestätigt. Derzeit führt die SenMVKU die Vorplanung durch, wobei auf Grundlage der planerisch zu bevorzugenden Streckenvariante verschiedene Konzepte entwickelt werden, wie sich die Tram bestmöglich in den Stadtraum einfügen kann. Ziel ist es, den Umweltverbund (ÖPNV, Fuß- und Radverkehr) zu stärken und in den teilweise engen und stark befahrenen Straßenräumen gute Kompromisse zu finden. Eine ursprünglich in einem Infoflyer für die zweite Jahreshälfte 2023 angekündigte Information für Bürgerinnen und Bürger, online und in Form einer Veranstaltung, wird nach zwischenzeitlicher Auskunft der Projektleitung auf die erste Jahreshälfte 2024 verschoben.

Ausführliche Informationen zum Tram-­Ausbau finden Sie auf der Homepage der verantwortlichen Senatsverwaltung, SenMVKU unter: www.berlin.de/m10-hermannplatz

Historische Ansicht der Elbestraße von der Sonnenallee aus gesehen

Historische Ansicht der Elbestraße von der Sonnenallee aus gesehen

Den Rahmen der Beteiligung für die Umgestaltung der Elbestraße setzen drei grundsätzliche Zielstellungen: Erstens ist die Elbestraße 2021 auf Vorschlag des Bezirks von der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz als eines von zwölf Modellprojekten in Berlin für die Förderung des Fußverkehrs ausgewählt worden. Dies ist mit zusätzlichen Anforderungen verbunden, die über die grundsätzlichen Sanierungsziele der Stärkung der Aufenthaltsqualität und Reduzierung der Flächen für den motorisierten Verkehr im öffentlichen Raum hinausgehen.

Elbestraßenfest

Elbestraßenfest des Fördervereins der Elbe-Grundschule e.V. und der Elterninitiative Elbe-Schule im Juni 2022

Zweitens stellt die Anpassung des Straßenraumes an den Klimawandel eine zunehmend wichtigere Aufgabe bei Straßenneu- und -umbauten dar. Umbaumaßnahmen sollen einen hitzeangepassten und wassersensiblen Stadtraum schaffen. Die Regelungen, die die Einleitung von Regenwasser in die Kanalisation begrenzen, haben Einfluss auf die Gestaltungsmöglichkeiten. Dabei handelt es sich z. B. um zusätzliche Bodenentsiegelungen, damit Niederschlagswasser vor Ort versickert oder verdunstet. Darüber hinaus soll in der Machbarkeitsstudie geprüft werden, inwieweit weitergefasste modellhafte und zukunftsweisende Lösungen zur Treibhausgasminimierung, zur Temperatur- und Wasserregulierung und zur Stärkung der Biodiversität umgesetzt werden können, letzteres auch mit Ziel der Sicherung und Stärkung von Lebensräumen im Sinne des Artenschutzes.

Drittens sieht der aktueller Berliner Radverkehrsplan vor, die Radvorrangverbindung zwischen Treptow und Tempelhof über die Bouché- und Elbestraße zu führen. Damit ist nicht nur der perspektivische Bau einer Fuß- und Radverkehrsbrücke über den Neuköllner Schifffahrtskanal verbunden, sondern es werden auch bestimmte Ausbaustandards für den Radverkehr in der Elbestraße berücksichtigt (siehe rechte Seite), die zu dessen Stärkung und Steigerung im Nah- wie Fernbereich beitragen sollen. Die Vereinbarung dieser unterschiedlichen Zielstellung und Interessen wird sicher keine leichte und schnell lösbare Aufgabe sein. Die Planungen sollen bis 2024 beendet und anschließend baulich umgesetzt werden.
Alexander Tölle

Modellprojekt für den Fußverkehr

Das Land Berlin fördert mit dem 2018 beschlossenen und 2021 erweiterten Mobilitätsgesetz (MobG BE) auch die Attraktivität und Sicherheit des Fußverkehrs. Dazu gehören Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit, Schulwegsicherheit, Querung von Fahrbahnen oder Beleuchtung. Darüber hinaus sollen Stadträume geschaffen werden, in denen der Autoverkehr keine oder nur eine nachgeordnete Rolle spielt. Hierbei soll geprüft werden, inwieweit ein Stadtraum so umgestaltet werden kann, dass die Menschen sich hier begegnen, verweilen, erholen, spielen und miteinander ins Gespräch kommen können. Das Gesetz sieht in § 58 vor, in jedem Bezirk mindestens ein Modellprojekt durchzuführen, das einen solchen besonderen Stadtraum schafft. Diese insgesamt 12 Berliner Modellprojekte sollen bis 2024 umgesetzt oder zumindest fertig geplant sein. Dafür werden von der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz Mittel in Höhe von gut 29 Millionen Euro bereitgestellt.

Radverkehrsvorrangstraße

Auf Grundlage des Mobilitätsgesetzes wurde im November 2021 vom Land Berlin per Rechtsverordnung ein Radverkehrsplan beschlossen. Darin werden die Ziele und Standards konkretisiert, mit denen der Anteil des Radverkehrs deutlich gesteigert sowie die objektive und subjektive Sicherheit und Zufriedenheit der Radfahrenden erhöht werden soll. Das Kernelement ist dabei ein Radverkehrsnetz, das die im Alltag zu erreichenden wichtigen Ziele erschließt. Die Grundstruktur bildet ein Netz von Radvorrangstraßen mit einer Länge von rund 850 Kilometern; dazu kommt ein Ergänzungsnetz mit einer Länge von rund 1.550 Kilometern. Die Vorrangstraßen verbinden die Zentren der Stadt und sind durch hohe Qualitätsstandards gekennzeichnet: z. B. durch eine Mindestbreite von 2,50 Meter pro Richtung (bzw. 4 Meter im Zweirichtungsverkehr), den Schutz vor Störungen durch Kraftfahrzeuge, die verkehrsrechtliche Vorfahrt an Knotenpunkten, keine Behinderung durch Streckenhindernisse wie z. B. Umlaufsperren und eine durchgängig sichere Befahrbarkeit mit bis zu 25 Kilometern pro Stunde. Das Radverkehrsnetz soll bis 2030 baulich umgesetzt und beschildert werden.